Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 13 AS 74/10 NZB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,123680
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 13 AS 74/10 NZB (https://dejure.org/2011,123680)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.08.2011 - L 13 AS 74/10 NZB (https://dejure.org/2011,123680)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. August 2011 - L 13 AS 74/10 NZB (https://dejure.org/2011,123680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,123680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.07.2008 - L 3 B 398/08

    Zulässigkeit der Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 13 AS 74/10
    Denn nach dem Grundsatz, tempus regit actum (s. dazu Kopp, aaO, S. 602) gilt, wenn der hierzu an sich ermächtigte Gesetzgeber wie bei der Änderungsgesetz vom 28. März 2008 keine anderslautenden Übergansvorschriften getroffen hat, dass sich eine während des Laufs der Rechtsmittelfirst eingetretene Änderung bei den Voraussetzungen des Rechtsmittels - hier der Heraufsetzung des Schwellenwerts auf 750.00 EUR zum 1. April 2008 - auf die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht auswirken kann, die rechtsuchenden Bürger vielmehr darauf vertrauen können, dass die bisherigen Rechtsmittelzulässigkeitsvoraussetzungen bis zum Ende der Rechtsmittelfrist fortgelten werden (Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Rdn. 10 e der Vorbem. vor § 143 u. Rdn. 2 a zu § 144; im Ergebnis ebenso: Frehse, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, Rdn. 9 zu § 144 sowie LSG Bad.-Württ., Urt. vom 25. Juni 2009 - L 7 AL 1574/08 -, zit. nach juris, Rz. 33; a. A. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 31. Juli 2008 - L 3 B 398/08 AS ER -, zit. nach juris, Rz. 12 u. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 28. April 2008 - L 15 B 94/08 SO - , zit. nach juris, Rz. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AL 1574/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 13 AS 74/10
    Denn nach dem Grundsatz, tempus regit actum (s. dazu Kopp, aaO, S. 602) gilt, wenn der hierzu an sich ermächtigte Gesetzgeber wie bei der Änderungsgesetz vom 28. März 2008 keine anderslautenden Übergansvorschriften getroffen hat, dass sich eine während des Laufs der Rechtsmittelfirst eingetretene Änderung bei den Voraussetzungen des Rechtsmittels - hier der Heraufsetzung des Schwellenwerts auf 750.00 EUR zum 1. April 2008 - auf die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht auswirken kann, die rechtsuchenden Bürger vielmehr darauf vertrauen können, dass die bisherigen Rechtsmittelzulässigkeitsvoraussetzungen bis zum Ende der Rechtsmittelfrist fortgelten werden (Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Rdn. 10 e der Vorbem. vor § 143 u. Rdn. 2 a zu § 144; im Ergebnis ebenso: Frehse, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, Rdn. 9 zu § 144 sowie LSG Bad.-Württ., Urt. vom 25. Juni 2009 - L 7 AL 1574/08 -, zit. nach juris, Rz. 33; a. A. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 31. Juli 2008 - L 3 B 398/08 AS ER -, zit. nach juris, Rz. 12 u. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 28. April 2008 - L 15 B 94/08 SO - , zit. nach juris, Rz. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2008 - L 15 B 94/08

    Beschwerde gegen Kostengrundentscheidung; Gesetzesänderung; Grundsatz des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 13 AS 74/10
    Denn nach dem Grundsatz, tempus regit actum (s. dazu Kopp, aaO, S. 602) gilt, wenn der hierzu an sich ermächtigte Gesetzgeber wie bei der Änderungsgesetz vom 28. März 2008 keine anderslautenden Übergansvorschriften getroffen hat, dass sich eine während des Laufs der Rechtsmittelfirst eingetretene Änderung bei den Voraussetzungen des Rechtsmittels - hier der Heraufsetzung des Schwellenwerts auf 750.00 EUR zum 1. April 2008 - auf die Zulässigkeit des Rechtsmittels nicht auswirken kann, die rechtsuchenden Bürger vielmehr darauf vertrauen können, dass die bisherigen Rechtsmittelzulässigkeitsvoraussetzungen bis zum Ende der Rechtsmittelfrist fortgelten werden (Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Rdn. 10 e der Vorbem. vor § 143 u. Rdn. 2 a zu § 144; im Ergebnis ebenso: Frehse, in: Jansen, SGG, 3. Aufl. 2009, Rdn. 9 zu § 144 sowie LSG Bad.-Württ., Urt. vom 25. Juni 2009 - L 7 AL 1574/08 -, zit. nach juris, Rz. 33; a. A. LSG Schleswig-Holstein, Beschl. vom 31. Juli 2008 - L 3 B 398/08 AS ER -, zit. nach juris, Rz. 12 u. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 28. April 2008 - L 15 B 94/08 SO - , zit. nach juris, Rz. 5).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 13 AS 73/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2011 - L 13 AS 74/10
    Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts (SG) Oldenburg - S 49 AS 1102/07 - vom 7. Dezember 2007 ist als unzulässig zu verwerfen; denn sie ist nicht statthaft, weil gegen das Urteil vom 7. Dezember 2007, mit dem die Klage auf Verurteilung des Beklagten zur Gewährung einer Beihilfe für Schulmaterialien i. H. v. 728, 10 EUR für das Schuljahr 2006/2007 abgewiesen worden ist, nur das Rechtsmittel der Berufung - von den Klägern am 3. April 2008 (ursprüngliches Aktenzeichen L 13 AS 76/08, jetziges Aktenzeichen L 13 AS 73/10 nach Wiederaufnahme des zunächst durch Beschluss vom 17. Dezember 2008 ruhend gestellten Verfahrens) eingelegt - erhoben werden konnte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2011 - L 13 AS 191/07
    Da auch dieser Schwellenwert - wenn auch knapp - vorliegend nicht erreicht wird, bedarf es der Anwendung des intertemporalen Prozessrechts (näher hierzu Beschluss des Senats vom 25. August 2011 - L 13 AS 74/10 NZB -) vorliegend nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht